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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt)
Tannenweg 9
61476 Kronberg im Taunus
Deutschland

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer") im Bereich Eventpersonal, Servicepersonal, Barkeeper, Hostessen, Köche, Küchenhilfen sowie Veranstaltungsleitungen.

Darüber hinaus gelten diese AGB auch für zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, insbesondere:

Soweit Leistungen durch externe Partner oder Dienstleister erbracht werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen einer Vermittlung. Der jeweilige Vertrag über diese Leistungen kommt in diesem Fall direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern über die Bereitstellung von Eventpersonal für Veranstaltungen, Firmenfeiern, Messen, Hochzeiten, gastronomische Einsätze sowie sonstige Dienstleistungen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) bestätigt.

Nach Angebotsbestätigung kann der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung übermitteln. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch, gilt der Auftrag als verbindlich bestätigt.

§3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes Personal für Veranstaltungen zur Verfügung, insbesondere:

Der Auftraggeber kann Personal aus dem Pool auswählen. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Auswahl und Beratung.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Leistungserbringung dieser Drittanbieter, wie z. B.:

Eine Vermittlung von Kontakten kann auf Wunsch erfolgen.

§4 Mindestbuchung

Die Mindestbuchungsdauer beträgt 5 Stunden pro Einsatz und Mitarbeiter.

Eine Unterschreitung der Mindeststunden führt dennoch zur Berechnung der Mindestbuchung.

§5 Überstundenregelung

Überschreitet ein Einsatz die vereinbarte Einsatzdauer, werden Überstunden je angefangene Stunde zusätzlich berechnet.

Überstunden können entstehen durch:

Die Entscheidung über Überstunden kann vor Ort durch den Auftraggeber getroffen werden.

§6 Einsatzbedingungen

Während des Einsatzes unterliegt das eingesetzte Personal den fachlichen Anweisungen des Auftraggebers vor Ort.

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung.

§7 Arbeitszeitregelungen

Es gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).

Insbesondere:

Die Organisation der Pausen erfolgt durch den Auftraggeber vor Ort.

Die Dokumentation der Arbeitszeiten erfolgt ebenfalls beim Auftraggeber.

§8 Einsatzgebiet und Anfahrt

Einsätze im Raum Frankfurt am Main und Hochtaunuskreis erfolgen ohne zusätzliche Anfahrtskosten.

Bei Einsätzen außerhalb dieser Region können Reise- und Fahrtkosten nach Aufwand berechnet werden.

§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis gemäß vereinbartem Angebot.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:

§10 Stornierung durch den Auftraggeber

Eine Stornierung des Auftrags ist jederzeit möglich.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§11 Personalersatz

Sollte eingesetztes Personal kurzfristig ausfallen (z. B. durch Krankheit), bemüht sich der Auftragnehmer, nach Möglichkeit Ersatzpersonal zu stellen.

Ein Anspruch auf Ersatzpersonal besteht jedoch nicht.

§12 Veranstaltungsabbruch

Wird eine Veranstaltung aus Gründen abgebrochen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. behördliche Anordnung, Sicherheitsgründe oder Entscheidungen des Auftraggebers), bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.

§13 Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, z. B.:

so sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.

Bereits entstandene Kosten können jedoch in Rechnung gestellt werden.

§14 Alkohol-Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für alkoholbedingte Schäden, die durch Gäste der Veranstaltung entstehen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass:

§15 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.

§16 Forderungen Dritter

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch die Veranstaltung, den Auftraggeber oder dessen Gäste verursacht wurden.

Dies gilt insbesondere für:

§17 Aufrechnung

Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.

§18 Datenschutz bei Veranstaltungen

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Veranstaltungen geltende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, insbesondere bei:

§19 GEMA

Die Anmeldung und Zahlung möglicher GEMA-Gebühren für Musik bei Veranstaltungen obliegt allein dem Auftraggeber.

§20 Direktkontakt- und Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der letzten Veranstaltung keine durch die MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) eingesetzten Mitarbeiter oder Dienstleister direkt zu kontaktieren, zu beauftragen oder anzustellen.

Alle Buchungen haben ausschließlich über die MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) zu erfolgen.

Bei Verstoß gegen diese Regelung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.

§21 Gerichtsstand und Rechtswahl

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Königstein im Taunus, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§22 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.