Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt)
Tannenweg 9
61476 Kronberg im Taunus
Deutschland
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen der MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer") im Bereich Eventpersonal, Servicepersonal, Barkeeper, Hostessen, Köche, Küchenhilfen sowie Veranstaltungsleitungen.
Darüber hinaus gelten diese AGB auch für zusätzliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, insbesondere:
- Eventplanung und Veranstaltungskoordination
- Vermittlung von Catering-Dienstleistungen
- Vermittlung musikalischer Begleitung (z. B. DJs, Bands oder Live-Musik)
- Vermittlung weiterer veranstaltungsbezogener Dienstleistungen über das Netzwerk des Auftragnehmers
Soweit Leistungen durch externe Partner oder Dienstleister erbracht werden, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen einer Vermittlung. Der jeweilige Vertrag über diese Leistungen kommt in diesem Fall direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter zustande.
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) und ihren Auftraggebern über die Bereitstellung von Eventpersonal für Veranstaltungen, Firmenfeiern, Messen, Hochzeiten, gastronomische Einsätze sowie sonstige Dienstleistungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Diese AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot schriftlich oder elektronisch (z. B. per E-Mail) bestätigt.
Nach Angebotsbestätigung kann der Auftragnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung übermitteln. Erfolgt innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch, gilt der Auftrag als verbindlich bestätigt.
§3 Leistungsumfang
Der Auftragnehmer stellt qualifiziertes Personal für Veranstaltungen zur Verfügung, insbesondere:
- Servicepersonal
- Barkeeper / Barpersonal
- Hostessen
- Köche und Küchenhilfen
- Veranstaltungsleitungen
Der Auftraggeber kann Personal aus dem Pool auswählen. Der Auftragnehmer unterstützt bei der Auswahl und Beratung.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Leistungserbringung dieser Drittanbieter, wie z. B.:
- Künstler
- Locations
- Technik
- Transportdienstleistungen
Eine Vermittlung von Kontakten kann auf Wunsch erfolgen.
§4 Mindestbuchung
Die Mindestbuchungsdauer beträgt 5 Stunden pro Einsatz und Mitarbeiter.
Eine Unterschreitung der Mindeststunden führt dennoch zur Berechnung der Mindestbuchung.
§5 Überstundenregelung
Überschreitet ein Einsatz die vereinbarte Einsatzdauer, werden Überstunden je angefangene Stunde zusätzlich berechnet.
Überstunden können entstehen durch:
- Verlängerung der Veranstaltung
- Verzögerungen im Ablauf
- zusätzliche Aufgaben
Die Entscheidung über Überstunden kann vor Ort durch den Auftraggeber getroffen werden.
§6 Einsatzbedingungen
Während des Einsatzes unterliegt das eingesetzte Personal den fachlichen Anweisungen des Auftraggebers vor Ort.
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- geeignete Arbeitsbedingungen bereitzustellen
- notwendige Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen
- gesetzliche Sicherheitsbestimmungen einzuhalten
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
§7 Arbeitszeitregelungen
Es gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG).
Insbesondere:
- maximal 8 Stunden tägliche Arbeitszeit (bis zu 10 Stunden mit Ausgleich)
- 30 Minuten Pause ab 6 Stunden Arbeitszeit
- 45 Minuten Pause ab 9 Stunden Arbeitszeit
- mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten
Die Organisation der Pausen erfolgt durch den Auftraggeber vor Ort.
Die Dokumentation der Arbeitszeiten erfolgt ebenfalls beim Auftraggeber.
§8 Einsatzgebiet und Anfahrt
Einsätze im Raum Frankfurt am Main und Hochtaunuskreis erfolgen ohne zusätzliche Anfahrtskosten.
Bei Einsätzen außerhalb dieser Region können Reise- und Fahrtkosten nach Aufwand berechnet werden.
§9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Stundenbasis gemäß vereinbartem Angebot.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
- gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen
- Mahngebühren zu erheben
- Inkasso- oder Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen
§10 Stornierung durch den Auftraggeber
Eine Stornierung des Auftrags ist jederzeit möglich.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 7 Tage vor Einsatzbeginn: kostenfrei
- 3 bis 6 Tage vor Einsatzbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
- weniger als 48 Stunden vor Einsatzbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§11 Personalersatz
Sollte eingesetztes Personal kurzfristig ausfallen (z. B. durch Krankheit), bemüht sich der Auftragnehmer, nach Möglichkeit Ersatzpersonal zu stellen.
Ein Anspruch auf Ersatzpersonal besteht jedoch nicht.
§12 Veranstaltungsabbruch
Wird eine Veranstaltung aus Gründen abgebrochen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind (z. B. behördliche Anordnung, Sicherheitsgründe oder Entscheidungen des Auftraggebers), bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen.
§13 Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, z. B.:
- Naturkatastrophen
- Pandemien
- behördliche Verbote
- Streiks
- Stromausfälle
so sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits entstandene Kosten können jedoch in Rechnung gestellt werden.
§14 Alkohol-Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für alkoholbedingte Schäden, die durch Gäste der Veranstaltung entstehen.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass:
- gesetzliche Bestimmungen zum Alkoholausschank eingehalten werden
- keine alkoholischen Getränke an Minderjährige ausgeschenkt werden
§15 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren Schaden.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden.
§16 Forderungen Dritter
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese durch die Veranstaltung, den Auftraggeber oder dessen Gäste verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere für:
- Bußgelder
- Schadensersatzforderungen
- behördliche Maßnahmen
§17 Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen gegenüber Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.
§18 Datenschutz bei Veranstaltungen
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei Veranstaltungen geltende Datenschutzbestimmungen eingehalten werden, insbesondere bei:
- Foto- und Videoaufnahmen
- Gästelisten
- digitalen Registrierungen
§19 GEMA
Die Anmeldung und Zahlung möglicher GEMA-Gebühren für Musik bei Veranstaltungen obliegt allein dem Auftraggeber.
§20 Direktkontakt- und Abwerbeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der letzten Veranstaltung keine durch die MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) eingesetzten Mitarbeiter oder Dienstleister direkt zu kontaktieren, zu beauftragen oder anzustellen.
Alle Buchungen haben ausschließlich über die MA Eventpersonal UG (haftungsbeschränkt) zu erfolgen.
Bei Verstoß gegen diese Regelung ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen.
§21 Gerichtsstand und Rechtswahl
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Königstein im Taunus, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§22 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.